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Das neue Maklergesetz:
Das Gesetz zur Neuregelung der Maklerprovision.

Einfach erklärt: Das Bestellerprinzip für die Vermietung und den Verkauf von Wohnimmobilien.

Bisher gab es das Bestellerprinzip nur bei der Vermietung von Wohnimmobilien, während es bei einem Immobilienverkauf keine gesetzlichen Regelungen zur Provisionsteilung gab. Deshalb hat bei einem Immobilienverkauf häufig der Käufer die Kosten des Maklers getragen. Dies hat sich nun mit dem neuen Maklergesetz §656c ff. BGB zur Regelung der Maklerprovision geändert.

Neues Maklergesetz

Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum neuen Maklergesetz und zum Bestellerprinzip bei Vermietung, Kauf und Verkauf von Immobilien.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt: Die Maklerprovision wird bei einem Verkauf von Wohnung oder Einfamilienhaus jeweils zu gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer gezahlt. Außerdem bedarf es bei einem Maklervertrag ausdrücklich der Schriftform, und die Provisionsvereinbarung muss sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer dem Makler schriftlich bestätigt werden. (Vgl. §656a ff. BGB)

Bereits 2015 ist das Bestellerprinzip zur Regelung der Maklerprovision bei der Vermietung von Wohnraum in Kraft getreten. Hierbei gilt, dass der Auftraggeber des Immobilienmaklers diesen auch bezahlt. Da auch die andere Partei die Dienstleistungen des Maklers in Anspruch nimmt, ist dies etwas missverständlich. Daher: Wer den Makler beauftragt, für ihn einen Mieter zu finden oder ein Haus oder eine Wohnung zu finden, hat die gesamten Kosten des Maklers zu tragen

Durch die Änderungen im neuen Maklergesetz ist es so, dass die anfallende Provision von beiden Parteien (Verkäufer und Käufer) zu jeweils gleichen Teilen getragen werden muss. Es ist nicht mehr möglich die ganze oder einen größeren Teil der Maklerprovision auf eine Partei umzulegen.

Durch das neue Gesetz gibt es nun einheitliche Regeln, die bundesweit gelten. Dies ist ein großer Schritt für mehr Qualität in Beratung und Dienstleistungen am Immobilienmarkt. In manchen Bundesländern war es nicht unüblich, dass der Eigentümer oder auch der Käufer die gesamten Maklerkosten trägt. Die Aufteilung der Provision zu gleichen Teilen ist eine faire Regelung für Käufer und Verkäufer.

Durch die Änderungen im neuen Maklergesetz ist es so, dass die anfallende Provision von beiden Parteien (Verkäufer und Käufer) zu jeweils gleichen Teilen getragen werden muss. Es ist nicht mehr möglich die ganze oder einen größeren Teil der Maklerprovision auf eine Partei umzulegen.

Qualifikation, Fachwissen, Erfahrung sollten bei der Maklerwahl ebenso eine wichtige Rolle spielen wie das Leistungsportfolio und die Kundenstimmen. Ein sehr wichtiger Faktor ist vor allem aber Ihr Bauchgefühl. Es geht schließlich um Ihre Immobilie und somit auch um Vertrauen.

Sehen Sie sich auch unsere Checkliste für den Maklervergleich an.

Ja! Durch einen erfahrenen Immobilienmakler wie Stalter Immobilien können Sie nicht nur Zeit sparen, sondern auch für Ihre Immobilie einen deutlich höheren Verkaufspreis erzielen. Außerdem kennt ein Immobilienprofi den Markt und kann Sie durch sein Fachwissen vor vielen Kostenfallen beim Immobilienverkauf bewahren.

Nein. Das neue Maklergesetz gilt nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, kontaktieren Sie uns jetzt. Gern nehmen wir uns Zeit für Sie.

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